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A. In unserem Preis inbegriffen

1. Die einmalige Bereitstellung unsererseits an den Auftraggeber von:

• 3D AutoCAD Montageplan inklusive Aussparungszeichnungen als PDF-Datei zur Genehmigung;
• separate Übersicht der Anschlüsse (PDF-Format)
• BIM-Modell
2. Der aktuelle Montageplan und der aktuelle Schaltplan sind dem Benutzerhandbuch beigefügt, das bei Abnahme des Aufzugs mitgeliefert wird.
3. Eine zusätzliche Kontrollrunde und/oder die Kontrolle/Koordination von Zeichnungen Dritter betrachten wir als kostenpflichtig.
4. Bereitstellung von Zeichnungen, Wartungs- und Betriebsanleitungen gemäß der Richtlinie über Aufzüge;
5. Durchführung von Konformitätsprüfungen nach der Richtlinie über Aufzüge (2014/33/EU, Modul-H1, Anhang XI), einschließlich der Anbringung der CE-Kennzeichnung bei der Zulassung sowie der Abgabe einer EU-Konformitätserklärung;
6. Rechtzeitige Planungsübersicht für Montagearbeiten;
7. Beitrag zur Erstellung eines Gesundheits- und Sicherheitsplans am Bau;
8. Auf Wunsch Teilnahme an der ersten Arbeitsbesprechung und Lieferung;
9. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch unser Verschulden bei der Ausführung unserer Arbeiten verursacht werden;
10. Montageversicherung für unsere Bautätigkeit bis zur Erteilung der CE-Konformitätserklärung (Brand, Explosion, Wasser- und/oder Sturmschaden und Vandalismus aus von uns nicht zu vertretenden Gründen sind davon ausgeschlossen);
11. Der Einbau/die Montage des Aufzugs in den Schacht, inklusive Traverse;
12. Die Lieferung und Anbringung von Bohrankern zur Befestigung von Führungen und Türen;
13. Grubenleiter (Standard MEE);
14. LED-Streifen als Schachtbeleuchtung, inklusive Grubenschalter (entspricht MEE-Standard und geltenden Richtlinien für Aufzüge);
15. Durchführung unserer Arbeiten während der üblichen Arbeitszeiten, also von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis ca. 15.45 Uhr;
16. MEE-Mitarbeiter müssen sich an der Baustelle mit einem gültigen Ausweis identifizieren können wie in den Niederlanden behördlich festgelegt. Das bedeutet:
• Auf Nachfrage einen gültigen Personalausweis vorzeigen;
• Auf Nachfrage Abgabe eine Kopie des gültigen Personalausweises mit durchgestrichener Bürgerservicenummer (BSN) mit Angabe des Ausstellungsdatums sowie Verweis auf das betreffende Projekt;
• Auf Nachfrage erlauben, dass eine separate Registrierung der BSN-Nummer sowie Name, Adresse, Wohnort und Geburtsdatum, ggf. ergänzt um die registrierten Arbeitsstunden, vorgenommen wird

18. Voraussetzung für die Inbetriebnahme nach Betriebssicherheitsverordnung (Novelle 2015)

19. Hülse für Schlüsseldepot

Nicht in unserem Preis inbegriffen und durch Dritte zu organisieren sind u.a.

B. Arbeitsschutz: Vor Beginn der Montagearbeiten müssen folgende Vorrichtungen vorhanden und funktionsfähig sein:

1. Lieferung und Anbringung von Staubschutzvorrichtungen/Abschirmungen vor den offenen Schachtzugängen;
2. Lieferung und Anbringung von Gerüst/Arbeitsbühnen/Sicherheitsbühnen im Schacht (bei gerüstloser Montage nur eine Arbeitsbühne an der obersten Haltestelle);
3. Kosten für die Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen während der Montage durch die zuständige Arbeitsschutzbehörde;
4. Genügend ebene und stabile An- und Abfuhrwege zum und vom Schacht, bzw. den Schächten;
5. Beleuchtung der An- und Abfuhrwege zum und vom Schacht, bzw. den Schächten mit mindestens 50 Lux auf Bodenhöhe.6. Instandhaltung und tägliche Kontrolle von Punkt a) und b) sowie tägliche Kontrolle der Punkte e) und f) durch den Liftzulieferer.
6. Schachtentlüftungs- und Entrauchungssystem HVS AIO.
7. Einbau der Hülse für Schlüsseldepot

C. Sonstiges

1. Einzeichnen/Anreißen der benötigten Aussparungen auf Sammel-Aussparungszeichnungen sowie Kontrolle von Zeichnungen Dritter;
2. Herausgabe von Daten im Zusammenhang mit der gesetzlichen Kettenhaftung bezüglich Lohnsteuer und Sozialversicherungsprämien (Wet Ketenaansprakelijkheid), da über 50 % unseres Lohnkostenanteils an unserer niederländischen Hauptniederlassung verarbeitet werden;
3. Insbesondere bei einem Penthouse: ein problemlos und sicher begehbarer sowie mit ausreichenden, fest installierten Lichtquellen versehener Zugangsweg, nicht über Privaträume, zum obersten Schachtzugang; andere Lösungen und Restrisiken nach Rücksprache. Siehe auch: https://www.vlr.nl/wp-content/uploads/2014/08/6.-Publicatie-Schachttoegangen-penthouse-versie-1009.pdf;
4. Durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellende, abschließbare Lagerräume für Material und Werkzeug (mindestens ein ISO-Container, der gebührenfrei aufgestellt werden kann);
5. Anpassungen, die unter besonderen Umständen zum Funktionieren des Lifts (oder von Teilen) erforderlich sind;
6. Reparaturkosten aufgrund nicht durch uns zu verantwortende Schäden an bereits im Werk montierte Aufzugsteilen;
7. Kosten für die Nutzung der Aufzugsanlage(n) während der Bauzeit und Fertigstellung;
8. Unterbrochene Montage;
9. Einbau wird teilweise durch einen einzigen Monteur durchgeführt
Unsere Arbeitsmethode ist darauf ausgelegt, dass unsere Monteure einen großen Teil der Einbautätigkeiten alleine im Aufzugsschacht ausführen können. Auch unsere Preiskalkulation beruht auf dieser Einbaumethode. Abweichungen hiervon oder möglicherweise vorliegende spezielle Arbeitsbedingungen müssen im Detail geklärt werden;
10. Kostenloses Parken auf oder in der Nähe der Baustelle;
11. Der Auftraggeber stellt Sanitär- und Waschgelegenheiten zur Verfügung;
12. Lagerraum in der Nähe des Schachtzugangs im Erdgeschoss, mindestens 5 x 2 m pro Aufzug;
13. Abfallcontainer, in denen wir die bei unserer Arbeit anfallenden Abfälle deponieren können (dies ist bei unserer oben beschriebenen, üblichen Einbaumethode eine Minimalanforderung);
14. Bauliche Maßnahmen und Abmessungen laut EN 81-70;2003
(Barrierefreiheit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen);
15. Maurer- und Zimmerarbeiten, Schmirgeln/Spachteln/extra Grundierung/Malerarbeiten, Mauerwerk an Ankern und Rahmen abdichten/auffüllen, Anschlag- und Stützholz, eventuell Zwischenboden und/oder Zugangstür in der Grube, Ausschlagen bzw. Aussparen von Löchern und alle sonstigen baulichen Maßnahmen;
16. Bereitstellen des Aufzugsschachts in sauberem Zustand;
17. Ebene, waagrechte Ausführung des Grubenbodens;
18. Das Anbringen des korrekten Meterrisses zum Platzieren der Schachttürschwellen an den Schachttürzugängen;
19. Kombinierte Anschlussleitungen für Licht und Strom (230/400 V, 3 Phasen + Null + Erdung);
20. Stromkosten für Testbetrieb und Montage (Anschlussleitung + definitiver Stromanschluss müssen mindestens 14 Tage vor Inbetriebnahmeinspektion vorhanden sein);
21. Klimatisierung des Schachts (Belüftung inkl. Abdeckung, Kühlung, Heizung), damit eine Schachttemperatur zwischen mindestens + 5 oC und höchstens + 40 oC sowie max. 90 % relative Luftfeuchtigkeit gewährleistet sind;
22. Beleuchtung des Schachtzugangs;
23. Stromverteilerkasten inkl. verriegelbarem Netzhauptschalter im Schacht / Steuerungskasten;
24. Lichtverteilerkasten mit Sicherungen im Schacht / Steuerungskasten;
25. Bereitstellen und Einrichten einer befristeten Mobilfunkverbindung (erforderlich für das Notrufsystem gemäß EN 81-28) mindestens 14 Tage vor der Inbetriebnahmeinspektion / der Konformitätsprüfung (alternativ besteht die Möglichkeit, dass wir selbst eine Mobilfunkeinheit einrichten lassen oder dies zum Bestandteil des Wartungsvertrages machen)
26. Kosten für Wartung, Überwachung und Tests der 2-Wege-Sprechverbindung gemäß EN 81-28;
27. Das Bereitstellen eines potentialfreien Kontakts in der Nähe des Gerätekastens zum Aktivieren der Feueralarmschaltung.
Wir setzen voraus, dass der An-/Abfahrtsweg frei von Hindernissen und ausreichend dimensioniert ist und sich für die beim Transport auftretenden Belastungen, etwa durch Aufzugskomponenten, eignet. Vor Beginn der Arbeiten müssen die Arbeitsschutzmaßnahmen eingerichtet sein. Gemäß Publikation des VLR (Verband niederländischer Lift- und Rolltreppenhersteller) in der Fassung vom 30.6.2003, siehe auch: https://www.vlr.nl/wp-content/uploads/2014/08/1.-Publicatie-Absolutes-11-december-2003-REVISIE-2-30_6_2014.pdf.